Cookie-Hinweis nach 2002/58/EG auf Webseiten

Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (auch: ePrivacy-Richtlinie) ist eine 2002 erlassene Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die verbindliche Mindestvorgaben für den Datenschutz in der Telekommunikation setzt. Die Richtlinie wurde 2009 durch die sogenannte Cookie-Richtlinie ergänzt, die eine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer verlangt, dass Webseiten Cookies bei den Nutzern setzen dürfen.

Durch die Richtlinie sollen einerseits die Grundrechte und die Privatsphäre der Einwohner der Europäischen Union geschützt, anderseits auch der freien Daten- und Warenverkehr zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet werden. Die Richtlinie ergänzt damit die Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) von 1995.

Durch die Richtlinie werden die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, telekommunikationsspezifische Regelungen zum Datenschutz zu erlassen, beispielsweise das Mithören von Telefongesprächen und das Abfangen von E-Mails zu verbieten. Außerdem enthält die Richtlinie Vorgaben zu Einzelgebührennachweisen, zu den Möglichkeiten der Anzeige und Unterdrückung von Telefonnummern, zu automatischen Anrufweiterschaltungen und bezüglich gebührenfreier und widerruflicher Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse.

Vorläufer der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation war die Richtlinie 97/66/EG, umgangssprachlich auch „ISDN-Richtlinie“ genannt. Diese trat zum 31. Oktober 2003 außer Kraft.

Die Richtlinie 2002/58/EG musste wie alle Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Die Republik Österreich hat die Richtlinie mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 (BGBl. I Nr. 70/2003) fristgerecht umgesetzt. Der Bundesrepublik Deutschland gelang die fristgerechte Umsetzung nicht. Die Europäische Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Mitte 2004 transformierte Deutschland dann die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in deutsches Recht. Dazu wurde das bundesdeutsche Telekommunikationsgesetz novelliert (BGBl. I 2004 S. 1190 ff.).

Quelle: Wikipedia

Cookie-Hinweis auf Webseiten: Quatsch oder rechtliche Pflicht?

Viele Webseiten konfrontieren ihre Besucher mit einem Hinweis auf das Verwenden von Cookies. Die meisten Nutzer sind davon aber ziemlich genervt. Brauchen Seitenbetreiber einen solchen Hinweis überhaupt? Wie genau sollten Seitenbetreiber vorgehen und welche Alternativen gibt es?

Weiteres finden Sie unter: E-Recht24