Wenn ich für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeite, sollten Sie mit mir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Bitte prüfen Sie, ob Sie mit den von mir bereitgestellten Leistungen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeiten. Sollte dies der Fall sein, schließen Sie bitte diese Vereinbarung mit mir ab. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen.
Der Aufwand wird von Unternehmen zu Unternehmen variieren – je nachdem wie viele relevan- te Datenverarbeitungsprozesse und Verträge zu prüfen sind und welche Relevanz geänderte Vorschriften für die Unternehmensprozesse haben. Er hängt auch davon ab, wie umfangreich und übersichtlich die bisherige Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse aussieht.
Im Folgenden sind einige Faktoren genannt, die Sie für die Aufwandsabschätzung zu Hilfe nehmen können:
Anzahl der bereits dokumentierten Verfahren im Verfahrensverzeichnis – Anzahl der noch zu dokumentierenden Verfahren? Muss ein Verfahrensverzeichnis neu erstellt werden? Mit wie vielen Abteilungen ist zu sprechen?
Zeit, die für Überarbeitung einer (mehrerer) Datenschutzerklärung(en) benötigt wird und Zeit für Überprüfung der X Verfahren, für die eine gesonderte Einwilligung benötigt wird
Verhandlung mit dem Betriebsrat über Ergänzung / Änderung von Betriebsvereinbarung(en)?
Anzahl ADV-Vereinbarungen x Zeit für Check + Zeit für ggf. Neuverhandlung mit Vertragspartner
Überarbeitung des bisherigen Prozesses, Einbeziehung aller Beteiligten
Schulungen der Mitarbeiter
Rechenschaftsp icht führt zu mehr Dokumentationsaufwand
Ab 250 Mitarbeitern stets; bei weniger als 250 Mitarbeiter nur, wenn die von Ihnen vorgenommene Verarbeitung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen birgt, die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder es eine Verarbeitung besonderer Datenkategorien bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten erfolgt.
Im Rahmen der technisch-organisatorischen Maßnahmen werden Ihre Sicherheitsmechanismen (sowohl offline als auch online) dokumentiert und Ihnen Ratschläge zur Einhaltung der für Sie geltenden rechtlichen Vorgaben erteilt.
Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung kann in der Webhostingverwaltung (Plesk-Panel) abgeschlossen werden. Loggen Sie sich hierzu bitte mit Ihrer Kundennummer und Ihrem Passwort ein.
Auf der rechten Seite finden Sie die Menüführung. Wählen Sie bitte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung aus.
Nun können Sie sich die Vereinbarung durchlesen und als PDF herunterladen. Füllen Sie die Vereinbarung entsprechend aus und senden Sie mir die unterschriebene Vereinbarung in doppelter Ausführung auf dem Postweg zu. Nach Prüfung der Vereinbarung sende ich Ihnen ein Exemplar unterschrieben zurück - ein Exemplar verbleibt bei mir.
Sollten Ihnen die Zugangsdaten nicht vorliegen, informieren Sie mich gern per Email. Alternativ kann ich Ihnen die AVV auch gern per Email zukommen lassen. Senden Sie mir hierfür eine Email an support@pl-concepts.de mit dem Betreff "AVV DSGVO"
Registrieren Sie bei mir eine Domain, bin ich per Gesetz verpflichtet, Ihre Angaben zur Registrierung bei der offiziellen Registrierungsstelle (Registry) zu hinterlegen. Auf den sogenannten „Whois“-Seiten sind Informationen darüber, wer für die jeweilige Domain verantwortlich ist, öffentlich im Web verfügbar.
Im Fall von „.com“-Domains gehört zu diesen Daten auch die E-Mailadresse, unter der die jeweilige Domain registriert wurde. Ich nutze Ihre Daten nur zur Vertragserfüllung. Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergeleitet.
Ja. Ich bin zu dieser Nachfrage verpflichtet. Nähere Informationen zu der Verpflichtung von mir, Anfragen auf Überprüfung Ihrer Domaindaten zu stellen, finden Sie auf der Website der ICANN (Englisch): https://www.icann.org/resources/pages/registrars/consensus-policies/wdrp-en