Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und DSGVO

Wenn ich für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verarbeite, sollten Sie mit mir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Bitte prüfen Sie, ob Sie mit den von mir bereitgestellten Leistungen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeiten. Sollte dies der Fall sein, schließen Sie bitte diese Vereinbarung mit mir ab. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen.