Allgemeine Geschäftsbedingungen
Web- und Werbedesign
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Anwendungsbereich Web- und Werbedesign gelten für alle Rechtsgeschäfte der Fa. PL-Concepts, Wildeshausen, nachstehend „Auftragnehmer“ genannt, mit seinem Vertragspartnern.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
1.3 Die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Webseite des Auftragnehmers gilt als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Vertragspartner muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
2. Weitergeleitete Aufträge
2.1 Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass der Auftragnehmer einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt der Auftragnehmer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
2.2 Die Angebote des Auftragnehmers sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise, alle anderen Preise sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt.
3. Zustandekommen eines Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Vertragspartnernauftrags per Fax, E-Mail, mündlich oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
4. Daten
4.1 Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei Nichtverschulden des Auftragnehmers, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln. Der Datenverlust aufgrund nicht erfolgter Datensicherungen, insbesondere der Vertragspartnerdaten des genutzten Webservers ist hiervon ausgeschlossen.
5. Datenschutz
5.1 Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain notwendig sind.
6. Preise und Zahlungen
6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus nach der derzeit gültigen Preisliste des Auftragnehmers bzw. des individuell mit dem Vertragspartnern vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Vertragspartnern, wurden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt. Ist der Vertragspartner mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Vertragspartnern weiterzugeben.
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Vertragspartner spätestens innerhalb von 3 Wochen nach dessen Zugang zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Markenrechte/Copyrights
7.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Vertragspartnern beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt.
Das Copyright auf alle durch den Auftragnehmer erstellten Arbeiten verbleibt beim Auftragnehmer.
8. Haftung
8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch den Auftragnehmer wird von dem Vertragspartner getragen. Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, wenn dieser auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartnern gehandelt hat, obwohl sie dem Vertragspartner Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
8.2 Erachtet der Auftragnehmer für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Vertragspartner nach Abstimmung die Kosten.
8.3 Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Auftragnehmer zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
8.4 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
8.5 Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragnehmers beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
8.6 Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartnern und dem Auftragnehmer gilt deutsches Recht.
9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands-Vertragspartnern und Auslands-Vertragspartnern gleichermaßen.
9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist 27793 Wildeshausen in der Bundesrepublik Deutschland.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem AGB´s werden durch den Auftragnehmer nicht angenommen
Webhosting
11. Vertragsbedingungen
11.1 Die Firma PL-Concepts, Wildeshausen als Partner für Webhosting, Colocation und Serverhousing – nachstehend „Auftragnehmer“ genannt – erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners – nachstehend Vertragspartner genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
12. Zustandekommen des Vertrags
12.1 Durch Kenntnisnahme dieses Dokuments (auch durch Veröffentlichung geeigneter Medien) unterbreitet der Auftragnehmer gegenüber dem Vertragspartner ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages, eine Invitatio ad offerendum. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 3 Wochen nach Eingang des Vertrages beim Auftragnehmer gebunden.
12.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Annahme des Antrages innerhalb der in Punkt 12.1 genannten Frist schriftlich bestätigt oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt (z.B. durch Domainsicherung oder Rechnungsstellung).
12.3 Die Angebote des Auftragnehmers sind stets frei bleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines deutschen oder eines weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts abhängig machen.
13. Kündigung
13.1 Alle Webhostingverträge werden mit einer Laufzeit von 12 Monaten ab Registrierung / Übernahme der Domain vereinbart und verlängern sich bei ausbleibender Kündigung um jeweils 12 Monate. Die Laufzeit der Domain und dem damit verbundenen Webhosting ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen.
13.2 Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf der o.g. Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
13.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
14. Leistungsumfang und Pflichten des Auftragnehmers
14.1 Der Auftragnehmer bietet dem Vertragspartner den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an.
14.2 Soweit der Auftragnehmer entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Vertragspartnern oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
14.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Vertragspartnern geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
14.4 Die Vertragspartner sind rechtzeitig über Änderungen gemäß Punkt 14.3 zu informieren.
15. Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartnern
15.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Dienste des Auftragnehmers sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Auftragnehmers nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.
Insbesondere ist es dem Vertragspartnern untersagt,
- die Leistungen anderer Teilnehmer der Auftragnehmerdienste unberechtigt zu nutzen
- nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Auftragnehmerdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern – ausgenommen ist hier der schriftliche Antrag des Vertragspartners an den Auftragsnehmer
- einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die Dienste des Auftragnehmers unberechtigt zu verbreiten
- Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Vertragspartnern zu vertreten ist
- strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Auftragnehmers zu verbreiten oder zugänglich zumachen
- dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen
- sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben.
- Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Vertragspartner dem Auftragnehmer entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle die Möglichkeit das Webhostingangebot mit sofortiger Wirkung zu sperren.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Auftragnehmernetz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
e) seine Internet-Seiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden;
f) für den Auftragnehmer erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
g) nach Abgabe einer Störungsmeldung des Auftragnehmers die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Vertragspartnern (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag.
15.2 Verstößt der Vertragspartner gegen die in Absatz 15.b) und 15.c) genannten Pflichten, ist der Auftragnehmer sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Absatz 15.g) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und das Webhostingangebot mit sofortiger Wirkung zu sperren.
15.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
15.4 In den Fällen des Absatzes 15.c) ist der Auftragnehmer neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Vertragspartnern in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Dienste zu sperren. Desweiteren ist der Auftragnehmer befugt, die Daten des Vertragspartners bei Aufforderung an behördlichen Stellen zu übergeben.
15.5 Der Vertragspartner stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Datenverlust aufgrund nicht erfolgter Datensicherungen durch den Auftraggeber – vor allem im Bereich der Emailkorrespondenz – insbesondere der Vertragspartnerdaten des genutzten Web- und Emailservers ist hiervon ausgeschlossen. Die Auftragnehmer hält keine Datensicherungen von Emailservices und nur begrenzte Sicherungen der Webhosting-Daten vor. Bei Datenverlust kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Jeder Auftraggeber ist für die Datensicherung und die damit verbundene gesetzliche Datenvorhaltung eigenständig verantwortlich. Auch eine Wiederherstellung von Emaildaten ist seitens des Auftragnehmers nicht nur bedingt gegen Aufpreis möglich.
16. Nutzung durch Dritte
16.1 Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Auftragnehmerdienste durch Dritte ist gestattet. Der Vertragspartner darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Vertragspartner steht dem Auftragnehmer gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
16.2 Der Vertragspartner hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen des Auftragnehmers erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
17. Zahlungsbedingungen
17.1 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer dem Vertragspartner die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt jährlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein.
17.2 Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
17.3 Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Vertragspartnern und dem Anschlusspunkt des Auftragnehmers sind vom Vertragspartnern zu tragen. Insofern bei einem Anschluss auf Auftragnehmerseite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Vertragspartnern gesondert in Rechnung gestellt.
18. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung
18.1 Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
18.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Auftragnehmer nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
18.3 Unterschreitet der Auftragnehmer die Verfügbarkeit seiner Dienste von 90% im Jahresmittel, ist der Vertragspartner berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Vertragspartner aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Auftragnehmer-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
18.4 Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19. Zahlungsverzug
19.1 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Auftragnehmer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, den Schaden geltend zu machen. Der Vertragspartner ist berechtigt, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
19.2 Der Auftragnehmer kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen – insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Vertragspartnern unterbrechen – wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der Auftragnehmer den Vertragspartnern unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
19.3 Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
20. Verfügbarkeit der Dienste
20.1 Der Auftragnehmer bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten (auch über die Webseite des Auftragnehmers) werden so früh wie möglich angekündigt. Der Auftragnehmer wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich und zu einer für den Vertragspartnern günstig gelegenen Uhrzeit, beispielsweise nachts, beseitigen.
Der Auftragnehmer garantiert keine Wartungsfenster, versucht diese jedoch in nutzungsarmen Zeiten zu legen.
21. Datenschutz
21.1 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
21.2 Soweit sich der Auftragnehmer Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist der Auftragnehmer im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Auftragnehmers sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
21.3 Der Auftragnehmer erklärt, dass etwaige Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG verpflichtet worden sind und der Auftragnehmer die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
21.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber bei wichtigen Informationen zu den angebotenen Produkten per Email zu kontaktieren und den Auftraggeber über etwaige Änderungen im Rahmen des Vertrages und den dazu gebotenen Leistungen zu informieren.
22. Haftung und Haftungsbeschränkungen
22.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Auftragnehmer in demselben Umfang.
22.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (12.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in Wildeshasuen in der Bundesrepublik Deutschland.
23.2 Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind – soweit zulässig – abbedungen.
23.3 Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Wohnsitz des Vertragspartners zu klagen.
Änderungsnachweis:
11.11.2016
13.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Textform.
24.10.2024
Auch eine Wiederherstellung von Emaildaten ist seitens des Auftragnehmers nicht nur bedingt gegen Aufpreis möglich.